Lockdown für die Jugendarbeit

Die 9. Bayerische #Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist veröffentlicht, demnach sind außerschulische Bildungsangebote ab 1. Dezember 2020 untersagt. Hinweis: Die Empfehlungen „Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten“ sind derzeit außer Kraft gesetzt.

___ Mehr Infos unter www.bjr.de/corona

___ Vollständige Verordnung zum Nachlesen unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683