Rechtliches

Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen

Gerade in den Sommermonaten ist der Besuch von Schwimmbädern wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit. Bei Einhaltung entsprechender Anforderungen an die übernommene Aufsichtspflicht ist und bleibt der Besuch im Schwimmbad weniger ein juristisches Wagnis, als vielmehr ein Freizeitspass!

Hier die offizielle Information vom Bayerischen Jugend Ring (BJR)